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   BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B   

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https://dejure.org/2016,38999
BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B (https://dejure.org/2016,38999)
BSG, Entscheidung vom 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B (https://dejure.org/2016,38999)
BSG, Entscheidung vom 21. September 2016 - B 8 SO 126/15 B (https://dejure.org/2016,38999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels des Absehens von der Bestellung eines besonderen Vertreters bei partieller Prozessunfähigkeit eines Beteiligten

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
    Ein haltloses Klagebegehren ist deshalb nicht zu bejahen, wenn zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 92 RdNr 12 mwN) ein besonderer Vertreter in der Lage wäre, im wohlverstandenen Interesse der Klägerin sachdienliche Klageanträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren (BSG aaO) .
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
    Soweit eine partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • LSG Hamburg, 12.02.2015 - L 4 SO 62/13

    Gewährung einer Beförderungspauschale als Leistung der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
    Eine solche partielle Prozessunfähigkeit im Hinblick auf die Führung von sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten ist auf Grund der überzeugenden Feststellungen des Facharztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Dr I in dem vom Senat beigezogenen Gutachten vom 26.8.2013 samt ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 22.4.2014 (im Verfahren S 4 SO 62/13 des SG Osnabrück) anzunehmen, die im Wege des Urkundenbeweises verwertet worden sind.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
    Zwar sind Ausnahmen von der Vertreterbestellung für zulässig erachtet worden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht geäußert werden oder wenn das Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 316/14 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  • SG Osnabrück, 16.02.2017 - S 16 AS 534/13
    Nach näherer Prüfung dürfte hier eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Beiordnung auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BSG vom 21.09.2016 (B 8 SO 126/15 B) gegeben sein.

    (BSG, Beschluss vom 21. September 2016 - B 8 SO 126/15 B -, Rn. 8, juris) Im vorliegenden Fall dürfte ein solcher Ausnahmefall - trotz der hohen Anforderungen, die das BSG hieran stellt - vorliegen, da bereits ein Klageverfahren vorausgegangen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 356/16
    Die bei Gericht eingereichten Schriftstücke, die sie mit Hilfe ihres Mitbewohners fertigt, sind zwar nicht ausschließlich fremdgesteuert, doch fehlt es ihr an der Fähigkeit, die Sinnhaftigkeit der Verfahren zu beurteilen und ihr Verhalten danach auszurichten (so bereits das BSG in mehreren Verfahren der Klägerin, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7).

    Die nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 105 Abs. 2 Satz 1 SGG erforderliche Zustellung des Gerichtsbescheids an die prozessunfähige Klägerin (vgl. BSG, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7) ist nach § 63 Abs. 2 Satz 1 SGG i.V.m. § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO (zunächst) nicht wirksam erfolgt.

  • SG Osnabrück, 17.05.2017 - S 16 AS 534/13

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Grund für die zunächst angenommene gegenteilige Ansicht war der Beschluss des BSG vom 21.09.2016 (B 8 SO 126/15 B).

    BSG, Beschluss vom 21. September 2016 - B 8 SO 126/15 B -, Rn. 8 Im vorliegenden Fall liegt ein solcher Ausnahmefall - trotz der hohen Anforderungen, die das BSG hieran stellt - nach Ansicht der Kammer vor, da bereits ein Klageverfahren vorausgegangen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 185/15
    Die bei Gericht eingereichten Schriftstücke, die sie mit Hilfe ihres Mitbewohners fertigt, sind zwar nicht ausschließlich fremdgesteuert, doch fehlt es ihr an der Fähigkeit, die Sinnhaftigkeit der Verfahren zu beurteilen und ihr Verhalten danach auszurichten (so bereits das BSG in mehreren Verfahren der Klägerin, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7).

    Die nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 105 Abs. 2 Satz 1 SGG erforderliche Zustellung des Gerichtsbescheids an die prozessunfähige Klägerin (vgl. BSG, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7) ist nach § 63 Abs. 2 Satz 1 SGG i.V.m. § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO (zunächst) nicht wirksam erfolgt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 322/17
    Die bei Gericht eingereichten Schriftstücke, die sie mit Hilfe ihres Mitbewohners fertigt, sind zwar nicht ausschließlich fremdgesteuert, doch fehlt es ihr an der Fähigkeit, die Sinnhaftigkeit der Verfahren zu beurteilen und ihr Verhalten danach auszurichten (so bereits das BSG in mehreren Verfahren der Klägerin, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 128/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insoweit wird zur näheren Begründung auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 21.9.2016 - B 8 SO 126/15 B - verwiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 326/17
    Die bei Gericht eingereichten Schriftstücke, die sie mit Hilfe ihres Mitbewohners fertigt, sind zwar nicht ausschließlich fremdgesteuert, doch fehlt es ihr an der Fähigkeit, die Sinnhaftigkeit der Verfahren zu beurteilen und ihr Verhalten danach auszurichten (so bereits das BSG in mehreren Verfahren der Klägerin, Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126-131/15 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 131/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insoweit wird zur näheren Begründung auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 21.9.2016 - B 8 SO 126/15 B - verwiesen.
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insoweit wird zur näheren Begründung insoweit auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 21.9.2016 - B 8 SO 126/15 B - verwiesen.
  • SG Osnabrück, 06.09.2017 - S 4 SO 169/17
    Zum einen hält die Kammer das Begehren der Antragstellerin aus den bereits genannten Gründen für offensichtlich haltlos im Sinne der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung (grundlegend BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 -, BSGE 5, 176; vgl. die die Ast. betreffend Beschlüsse vom 21. September 2016 - B 8 SO 126/15 B u.a. - einerseits und vom 30. Mai 2017 - B 8 SO 29/17 u.a. - andererseits, juris).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 129/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 127/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 15 P 35/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 8 SO 5/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 8 SO 306/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 15 P 39/17
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